Überblick
Im Rahmen von Deutschlands Schritt zur Digitalisierung von Finanzprozessen wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) bald für bestimmte Geschäftstransaktionen verpflichtend.
Wichtig: Diese neue Anforderung gilt nur für B2B-Transaktionen (Business-to-Business) mit einem Wert von über 250 Euro – wie beispielsweise die Rechnungen, die Du von bookingkit erhältst. Sie betrifft in der Regel nicht die Rechnungen, die Du als bookingkit-Kunde an Deine eigenen B2C-Endkunden ausstellst. Bitte wende Dich an Deinen Steuer- oder Rechtsberater, um Informationen zu Deiner spezifischen Situation zu erhalten.
Dieser Artikel erklärt, was diese Regelung für dich bedeutet, welche Erwartungen bezüglich der Bereitstellung von E-Rechnungen durch bookingkit bestehen und was du während der Übergangszeit erwarten kannst.
Wichtiger Punkt: E-Rechnung gilt nur für B2B-Transaktionen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen E-Rechnungen für B2B-Transaktionen mit einem Wert von über 250 Euro ausstellen. Diese Vorschrift betrifft speziell Rechnungen, die zwischen Unternehmen ausgetauscht werden, wie zum Beispiel die Rechnungen, die du von bookingkit erhältst. Du musst keine E-Rechnungen an deine eigenen Kunden ausstellen, wenn du im B2C (Business-to-Consumer) Bereich tätig bist.
Was das für dich als bookingkit-Kunde bedeutet
Keine Auswirkungen auf B2C-Rechnungen: Falls dein Geschäft auf den Verkauf an Konsumenten ausgerichtet ist, musst du aufgrund dieser Regelung keine Änderungen an deinem eigenen Rechnungsprozess vornehmen.
bookingkits Einhaltung für B2B: Wir werden sicherstellen, dass die an dich gesendeten Rechnungen innerhalb der offiziellen Übergangsfrist den Vorschriften entsprechen. Über den genauen Prozess werden wir dich separat informieren.
Zeitplan und Erwartungen für bookingkits Umstellung auf E-Rechnung
bookingkit setzt sich für einen reibungslosen Übergang zur E-Rechnungsstellung ein und sorgt dafür, dass unsere B2B-Transaktionen innerhalb des bis 2027 vorgesehenen Zeitrahmens den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hier ist, was du erwarten kannst:
Verfügbarkeit von E-Rechnungen: bookingkit wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Übergangsfrist regelkonforme E-Rechnungen für alle an Dich ausgestellten Rechnungen bereitstellen sowie ab dem 1. Januar 2025 eine Möglichkeit anbieten, eine E-Rechnung anzufordern.
Transparenz und Kommunikation: Wir werden dich über alle Aktualisierungen oder Änderungen im Rechnungsprozess informieren, während wir die E-Rechnung implementieren.
Benötigst Du weitere Informationen?
Dieser Artikel stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Wenn du allgemeine Fragen zur E-Rechnung oder zu rechnungsbezogenen Steuer- oder Rechtsfragen hast, kontaktiere bitte deinen Steuerberater oder Rechtsberater.
Suchst Du weitere Beratung? Deine örtliche Industrie- und Handelskammer hilft dir gerne bei spezifischen Fragen, die dein Geschäft betreffen.
Wenn Du Fragen dazu hast, wie bookingkit sich auf diesen Übergang vorbereitet, oder wenn Du sofortige Anforderungen an E-Rechnungen hast, kontaktiere bitte unser Customer Support-Team über den Chat.