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Deutschlands Pflicht zur E-Rechnung für B2B-Transaktionen

Was E-Rechnungen für B2B-Transaktionen für dich als bookingkit-Kunde bedeuten

Verfasst von Laura Gorlero
Vor über 2 Wochen aktualisiert

Überblick

Im Rahmen von Deutschlands Schritt zur Digitalisierung von Finanzprozessen wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) bald für bestimmte Geschäftstransaktionen verpflichtend.

Wichtig: Diese neue Anforderung gilt nur für B2B-Transaktionen (Business-to-Business) mit einem Wert von über 250 Euro – wie beispielsweise die Rechnungen, die Du von bookingkit erhältst. Sie betrifft in der Regel nicht die Rechnungen, die Du als bookingkit-Kunde an Deine eigenen B2C-Endkunden ausstellst. Bitte wende Dich an Deinen Steuer- oder Rechtsberater, um Informationen zu Deiner spezifischen Situation zu erhalten.

Dieser Artikel erklärt, was diese Regelung für dich bedeutet, welche Erwartungen bezüglich der Bereitstellung von E-Rechnungen durch bookingkit bestehen und was du während der Übergangszeit erwarten kannst.

Wichtiger Punkt: E-Rechnung gilt nur für B2B-Transaktionen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen E-Rechnungen für B2B-Transaktionen mit einem Wert von über 250 Euro ausstellen. Diese Vorschrift betrifft speziell Rechnungen, die zwischen Unternehmen ausgetauscht werden, wie zum Beispiel die Rechnungen, die du von bookingkit erhältst. Du musst keine E-Rechnungen an deine eigenen Kunden ausstellen, wenn du im B2C (Business-to-Consumer) Bereich tätig bist.

Was das für dich als bookingkit-Kunde bedeutet

  1. Keine Auswirkungen auf B2C-Rechnungen: Wenn dein Unternehmen im Verkauf an Endverbraucher tätig ist, musst Du aufgrund dieser Verordnung keine Änderungen an deinem eigenen Rechnungsstellungsprozess vornehmen.

  2. Compliance von bookingkit für B2B: Wir stellen sicher, dass die an dich gesendeten Rechnungen innerhalb der offiziellen Übergangsfrist den Vorschriften entsprechen. Über den genauen Ablauf werden wir dich noch separat informieren.

  3. Manuelle Erstellung von E-Rechnungen: Kurzfristig ermöglicht bookingkit auf Anfrage die manuelle Erstellung von E-Rechnungen, um Anbietern mit dringendem Bedarf eine sofortige Compliance zu gewährleisten.

Zeitplan und Erwartungen für bookingkits Umstellung auf E-Rechnung

bookingkit setzt sich für einen reibungslosen Übergang zur E-Rechnungsstellung ein und sorgt dafür, dass unsere B2B-Transaktionen innerhalb des bis 2027 vorgesehenen Zeitrahmens den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hier ist, was du erwarten kannst:

  • Verfügbarkeit von E-Rechnungen: bookingkit wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Übergangsfrist für alle an dich ausgestellten Rechnungen konforme E-Rechnungen bereitstellen und ab dem 1. Januar 2025 eine Möglichkeit zur Anforderung einer E-Rechnung anbieten.

  • Transparenz und Kommunikation: Wir werden dich über alle Aktualisierungen oder Änderungen des Rechnungsstellungsprozesses im Zuge der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung auf dem Laufenden halten.

  • Zukünftige Integrationspläne: Langfristig plant bookingkit die Integration externer Tools für die elektronische Rechnungsstellung, um eine automatisierte und nahtlose Lösung für B2B-Transaktionen anzubieten.

Aktueller Stand: Derzeit wurden noch keine konkreten externen Tools für die Integration ausgewählt oder bestätigt, dies bleibt jedoch ein wichtiger Schwerpunkt für die zukünftige Entwicklung.


Benötigst Du weitere Informationen?

Dieser Artikel stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Wenn du allgemeine Fragen zur E-Rechnung oder zu rechnungsbezogenen Steuer- oder Rechtsfragen hast, kontaktiere bitte deinen Steuerberater oder Rechtsberater.

Suchst Du weitere Beratung? Deine örtliche Industrie- und Handelskammer hilft dir gerne bei spezifischen Fragen, die dein Geschäft betreffen.

Wenn Du Fragen dazu hast, wie bookingkit sich auf diesen Übergang vorbereitet, oder wenn Du sofortige Anforderungen an E-Rechnungen hast, kontaktiere bitte unser Support-Team über den Chat.

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